Kosten, Gebühren und Abrechnungsmodelle

Kosten und Gebühren

Heilpraktikern ist es erlaubt das Honorar selbst festzulegen. Damit kann der Heilpraktiker auch einen Stundensatz erheben. Alternativ gibt es das offizielle Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Dieses wurde 1985 erstellt und seit dem auch nicht weiter überarbeitet. Der BDH ist daher – zu Recht – der Meinung, dass dieses veraltet ist. Lediglich im Zuge der Euro Einführung im Jahr 2001 wurden die Preise leicht geändert. Es ist die gültige Fassung von 2001.

Ich rechne nach dem GebüH ab. Sie können sich das GebüH hier herunterladen GebueH-BhVO. Die Datei kommt von https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/recht/2-gebuehrenverzeichnis-fuer-heilpraktiker-gebueh.html

Sätze

Generell gilt, jeder Patient zahlt bei mir den Höchstsatz in der GebüH. Viele private Zusatzversicherungen bezahlen dies teilweise bis zu 100 % ohne Probleme zu machen. Es gibt Ausnahmen in denen ich davon abweiche und nur den Mindestsatz ansetze.

Diese Ausnahmen müssten jedoch vom Patienten bewiesen werden. Beispiele für solche Ausnahmen sind Sozialhilfe-Empfänger, Rentner mit einer kleinen Rente oder auch Auszubildende und Studenten ohne große Einkünfte. Bitte fragen Sie direkt beim Erstgespräch danach.

Zahlungsmodalitäten, Rechnungen und Patientenvertrag

Sie können zwischen verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten wählen

  • Bar
  • EC-Karten Zahlung
  • Rechnung, Bonität vorausgesetzt

In meiner Praxis sind alle Leistungen nach §4 Nr. 14 a UStG Umsatzsteuerbefreit. Zum einen heißt das, dass ich immer nur therapeutisch tätig bin (keine Schönheitsbehandlungen), zum anderen das immer eine Diagnose vorliegt. Sie erhalten auf jeden Fall für Ihre Unterlagen eine Rechnung für die Steuer – in dieser ist keine Diagnose enthalten. Manche Patienten habe eine Zusatzversicherung. Diese erfordert eine Rechnung nach GebüH aufgestellt. Diese können Sie auf Wunsch von mir erhalten. Allerdings befindet sich auf dieser Rechnung auch eine Diagnose.

In der ersten Sitzung erhalten Sie von mir einen Behandlungsvertrag. Sie können diesen auch schon vor der ersten Sitzung erhalten, wenn Sie mir vorher eine E-Mail schicken. Dann kann ich Sie als Patienten anlegen und Ihnen diesen Vertrag per E-Mail zu senden. Ein Behandlungsvertrag ist keine Vorschrift. Dennoch bestehe ich auf diese Bürokratie zur Ihrer und auch meiner Sicherheit.

Kurz und knapp

Ich rechne nach der offiziellen GebüH ab (GebueH-BhVO) und das mit dem Höchstsatz. Sie erhalten mindestens eine einfache Rechnung und auf Wunsch können Sie auch eine Rechnung aufgeschlüsselt nach der offiziellen GebüH erhalten.

Zahlen können Sie direkt vor Ort mit der EC-Karte oder Sie können die Rechnung ganz einfach überweisen.

Fragen oder Behandlungsbedarf

Lassen Sie sich noch heute beraten. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Je früher Sie anfangen desto besser sind die Behandlungserfolge. Also zögern Sie nicht und fragen Sie nach einem unverbindlichen Beratungstermin.

Telefon: 0162 / 880 35 84