Kosten, Gebühren und Abrechnungsmodelle
Kosten und Gebühren
Heilpraktikern ist es erlaubt das Honorar selbst festzulegen. Damit kann der Heilpraktiker auch einen Stundensatz erheben. Alternativ gibt es das offizielle Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Dieses wurde 1985 erstellt und seit dem auch nicht weiter überarbeitet. Der BDH ist daher – zu Recht – der Meinung, dass dieses veraltet ist. Lediglich im Zuge der Euro Einführung im Jahr 2001 wurden die Preise leicht geändert. Es ist die gültige Fassung von 2001.
Ich rechne nach den Ziffern der GebüH ab. Sie erhalten im Zuge des Behandlungsvertrages auch eine Auflistungen aller Ziffern – auch Analog oder eigene Ziffern – mit dem Gebührensatz.
Zahlungsmodalitäten, Rechnungen und Behandlungsvertrag
Sie können zwischen verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten wählen
- EC-Karten Zahlung
- App-Zahlungen
- Rechnung, Bonität vorausgesetzt
Grundsätzlich arbeite ich mit einer PVS (privaten Verrechnungsstelle). Diese übernimmt die Abwicklung der Rechnung und hat sogar gute Modalitäten, sollten einmal die Therapiekosten etwas höher werden. Weitere Infos finden Sie hier. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie als Patient für die Rechnung verantwortlich sind. Gerade Heilpraktiker Leistungen werden nur sehr wenig bis gar nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch private Versicherer übernehmen nicht immer alle Kosten. Weitere Information finden Sie unter Zusatzversicherung.
Aus meiner Erfahrung heraus, ist etwas das nichts/wenig kostet oft auch nichts/wenig wert. Damit meine ich nicht nur die Kosten einer Therapie sondern auch die eigenen Kosten – z. B. Arbeit wie Ernährungsumstellung, Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln, etc. – für eine Therapie. Schon alte Sprichworte wie “Ohne Fleiß kein Preis” oder “Jeder ist seines Glückes eigener Schmied” zeigen uns, dass wir für uns und unser Glück, Gesundheit, Leben arbeiten müssen. Und manchmal heißt das nicht nur hingehen und ein kleines “Tablettchen” schlucken, sondern intensive Änderungen an einem selbst, intensive Therapie und damit auch die verbundenen Kosten zu stemmen. Ich kann Ihnen jedoch sagen, dass viele meiner Patienten diesen Weg erfolgreich und dankbar beschritten haben.
Kurz und knapp
Ich rechne nach der offiziellen GebüH ab (GebueH-BhVO) und das mit dem Höchstsatz. Sie erhalten mindestens eine einfache Rechnung und auf Wunsch können Sie auch eine Rechnung aufgeschlüsselt nach der offiziellen GebüH erhalten.
Zahlen können Sie direkt vor Ort mit der EC-Karte oder Sie können die Rechnung ganz einfach überweisen.